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IG Metall @ SAP

ARCHIV - Informationen für Beschäftigte bei SAP



Wir sind umgezogen

BetrVG § 24 - Erlöschen der Mitgliedschaft

Betriebsverfassungsgesetz - Erlöschen der Mitgliedschaft - § 24 BetrVG

§ 24 BetrVG - Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt durch

  1. Ablauf der Amtszeit,
  2. Niederlegung des Betriebsratsamtes,
  3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
  4. Verlust der Wählbarkeit,
  5. Ausschluss aus dem Betriebsrat oder Auflösung des Betriebsrats auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung,
  6. gerichtliche Entscheidung über die Feststellung der Nichtwählbarkeit nach Ablauf der in § 19 Abs. 2 bezeichneten Frist, es sei denn, der Mangel liegt nicht mehr vor.

Adresse:

IG Metall Heidelberg | Friedrich-Ebert-Anlage 24 | D-69117 Heidelberg
Telefon: +49 (6221) 9824-0 | Telefax: +49 (6221) 9824-30 | | Web: www.heidelberg.igm.de

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